Verkauf: 03591 / 67 91 499 info@motorradcenter-bautzen.de       Werkstatt: 03591 / 67 91 501 werkstatt@motorradcenter-bautzen.de

Motorrad-Vermietung Bautzen

Motorrad ausleihen und ab ins Fahrvergnügen

Bei uns kannst du Motorräder  ausleihen – für ein paar Stunden, einen Tag, ein Wochenende oder eine ganze Woche.

Entfliehe in eine andere Welt und lass den Alltag hinter dir.

Erlebe Freiheit pur und spüre den unendlichen Fahrgenuss auf rauem Asphalt. Großartig! Als Geschenk für dich oder jemand anderen.

Wir vermieten das passende Motorrad für jede Gelegenheit.

Unsere Mietmotorräder

Honda-CB125R-Vermietung-Bautzen

Honda CB 125 R

Honda-CMX500-Rebel-Mieten-Bautzen

Honda CMX 500

Honda-CBR500R-Studio-GRAND-PRIX-mieten

Honda CBR 500 R

Honda-CB650R-Mieten-Bautzen

Honda CBR 650 R

Honda-CB750-Mieten-Bautzen

Honda CB 750

Honda-NC750X-Mieten-Bautzen

Honda NC 750 X

Honda-XL750-TRANSALP-Mieten-Bautzen

Honda XL 750 

Honda-Africa-Twin-Mieten-Bautzen

Honda CRF 1100 L

Preisübersicht

ModellLeistung /FührerscheinGetriebeStundentarif
Mo. - Fr.
60min
km frei
Tagestarif
Mo. - Do.
10 – 10 Uhr
300 km frei
Wochenende
Fr. - Mo.
14 – 10 Uhr
600 km frei
Spar-Woche
Mo. - Fr.
10 - 11 Uhr
900 km frei
7 Tage
1500 km frei
Servicetarif*
Mo. - Fr.
einen Tag
50 km frei
je Extra km
Honda CB 125 R15 PS / A1Schalter20,00 €99,00 €199,00 €249,00 €399,00 €39,00 €0,50 €
Honda CMX 50048 PS / A2Schalter20,00 €129,00 €269,00 €349,00 €499,00 €49,00 €0,50 €
Honda CBR 500 R48 PS / A2Schalter20,00 €129,00 €269,00 €349,00 €499,00 €49,00 €0,50 €
Honda CB 650 R95 PS / ASchalter20,00 €129,00 €269,00 €349,00 €499,00 €49,00 €0,50 €
Honda CB 75092 PS / ASchalter20,00 €129,00 €269,00 €349,00 €499,00 €49,00 €0,50 €
Honda NC 750 X59 PS / AAutomatik20,00 €129,00 €269,00 €349,00 €499,00 €49,00 €0,50 €
Honda XL 75092 PS / ASchalter20,00 €129,00 €269,00 €349,00 €499,00 €49,00 €0,50 €
Honda CRF 1100 L102 PS / AAutomatik20,00 €149,00 €349,00 €409,00 €599,00 €69,00 €0,50 €

* Der Servicetarif ist nur in Verbindung mit einem Werkstattauftrag als Werkstattersatzfahrzeug buchbar.

Vermietungsbedingungen

Gültig ab 01. April 2020. Alle Preise in € inkl. MwSt., Preisänderungen vorbehalten. Alle hier genannten Fahrzeuge über 250 cm sind serienmäßig mit ABS ausgestattet ( Quads ausgenommen ). Die genannten Fahrzeuge sind teilweise mit spezifischen Gepäcksystemen ausgestattet.

Bei Anmietung benötigen wir von Ihnen einen gültigen Führerschein, sowie Ihren Personalausweis oder Ihren Pass mit Meldebestätigung.
Miettarife schließen ein: Wartungsdienste, Kfz-Steuern, besprechen Sie mit Ihrem Honda Händler. Haftpflicht- und Teilkasko-Versicherung gemäß gültiger Preisliste. Gegen Aufpreis (EUR 19,95 / Vermietung) ist auch eine Vollkaskoversicherung erhältlich. Trotz Vollkaskoversicherung haftet der Mieter bei Reifenschäden, sowie bei Verstößen gegen die Allgemeinen Vermietbedingungen.

Die Berechnung der gefahrenen Kilometer beginnt immer bei Übernahme des Fahrzeugs beim Händler. Eventuelle Zustellung und Abholung des Fahrzeugs besprechen Sie mit Ihrem Honda Händler
Nicht eingeschlossen sind: Treibstoff, Schmiermittel, die Versicherung persönlicher Gegenstände und ggf. eine Endreinigung. Bei einer notwendigen Endreinigung wird eine Gebühr in Höhe von mindestens EUR 20,- erhoben.

Bitte beachten Sie die Vermietbedingungen des Mietvertrags. Diese sind die verbindliche Vertragsgrundlage. Änderungen aus betrieblichen oder gesetzlichen Gründen bleiben vorbehalten.
Fahrzeugreservierungen sind nur gegen eine Anzahlung möglich
Eine Kaution in Höhe von EUR 500,- ist in bar zu hinterlegen.

 

§ 1 Der Mieter muss für die Dauer der Mietzeit eine Kaution in Höhe von EUR 500,- in bar hinterlegen. Ein gültiger Personalausweis / Reisepass muss dem Vermieter vorgelegt werden, sowie bei Quads/ATVs mit Straßenzulassung eine gültige Fahrerlaubnis (Klasse B ehemals 3). Der Mietpreis muss in bar entrichtet werden.
§ 2 Für die Mietfahrzeuge mit Straßenzulassung ist eine Kaskoversicherung mit EUR 2000,- Selbstbeteiligung abgeschlossen.Im Schadens- und Versicherungsfall trägt der Mieter die dem Vermieter anfallende Kosten. Dieser Betrag wird in einem Schadenfall sofort fällig. Der Mieter muss für jeden weiteren Ausfall-Tag (bereits reservierte Tage) den vollen Mietpreis bezahlen. Bei Fahrzeugen ohne Straßenzulassung haftet der Mieter für alle Schäden.
§ 3 Der Mieter muss im Schadensfall die Polizei und den Vermieter umgehend benachrichtigen. Für Personenschäden haftet der Vermieter nicht. Der Mieter hat sich an die STVO zu halten. Zuwiderhandlungen und eventuelle Strafverfolgungen hat der Mieter zu tragen. Ebenso für Flurschäden aller Art.
§ 4 Es ist untersagt an Rennveranstaltungen teilzunehmen, gleiches gilt für das Befahren von Vereins- oder Crossstrecken,sowie als geschützt ausgewiesene Gebiete.
§ 5 Der Mieter darf die Mietfahrzeuge ohne Absprache mit dem Vermieter weder an Dritte weitergeben, noch verleihen.
§ 6 Auslandsfahrten bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Der Mieter ist verpflichtet,sich über die Devisen- und Zollbestimmungen sowie die Verkehrsvorschriften des Besuchslandes zu informieren und diese zu beachten. Der Mieter ist für alle Schäden (Beschädigung des Fahrzeuges, Beschlagnahme etc.) haftbar, die auf Fahrten im Ausland entstehen, ohne dass es eines Verschulden bedarf.
§ 7 Vorbestellungen des Mieters, auch mündliche oder fernmündliche, sind verbindlich. Das Fahrzeug braucht jedoch vom Vermieter nicht länger als eine Stunde nach dem vereinbarten Fahrantritt bereitgehalten werden. Es ist der vollständige Mietpreis zu entrichten.
§ 8 Mit der Übernahme des Fahrzeuges erkennt der Mieter an, dass sich dasselbe in verkehrsicherem, fahrbereitem, sauberen und voll getanktem Zustand befindet und keinerlei Mängel aufweist. Behauptet der Mieter, dass bei der Übernahme des Fahrzeuges nicht erkennbare Mängel vorlagen, so hat er dies zu beweisen. Die Rücknahme der Fahrzeuge an den Vermieter erfolgt ebenso in Technisch einwandfreiem, sauberem und voll getanktem Zustand. Bei einer dennoch notwendigen Reinigung wird eine Gebühr in Höhe von 20,- € bis 30,- € (die Höhe richtet sich nach dem Verschmutzungsgrad) durch den Vermieter erhoben.
§ 9 Verlängerung des Mietvertrages ist nur mit Genehmigung des Vermieters vor Ablauf der Mietzeit zulässig.
§ 10 Der Vermieter ist berechtigt, das Mietverhältnis mit sofortiger Wirkung zu kündigen und das Fahrzeug in Besitz zu nehmen, wenn der Mieter den Vertrag verletzt oder wenn sich nach Abschluss des Vertrages die Unzuverlässigkeit des Mieters herausstellt. Der Vermieter kann ein Vertragsangebot auch ohne Angaben von Gründen ablehnen.
§ 11 Reparaturen, die durch normalen Verschleiß erforderlich waren, übernimmt der Vermieter, sofern diese nicht durch unsachgemäße Behandlung oder Fahrlässigkeit des Mieters verursacht werden. Wird eine Reparatur erforderlich, deren Kosten der Vermieter zu tragen hat, ist dessen Einverständnis vorher einzuholen und die Weisung des Vermieters zu befolgen. Geschieht dies nicht, hat der Vermieter nur die Reparatur zu tragen, die für die betriebssichere Weiterfahrt ganz unerlässlich waren. Bereicherungsansprüche des Mieters aus weitergehenden Reparaturen sind ausgeschlossen. Für Reifenschäden leistet der Vermieter keinen Ersatz der aufgewandten Kosten, Glas und Frostschäden gehen auf jeden Fall zu Lasten des Mieters.
§ 12 Die Fahrzeuge müssen zum vereinbarten Abgabetermin übergeben werden. Bei Verspätungen muss der Vermieter rechtzeitig in Kenntnis gesetzt werden. Für jede weitere angefangene Stunde wird der volle Stundensatz berechnet. Bei Reservierungen ist der komplette Ausfall zu entrichten. Die Rückgabe des Fahrzeugs außerhalb der Geschäftszeiten erfolgt auf eigenes Risiko des Mieters. Der Vermieter kann innerhalb der nächsten 48 Stunden Mängel beanstanden.
§ 13 Abgestellte Fahrzeuge müssen ordnungsgemäß gegen Diebstahl gesichert werden.
§ 14 Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
§ 15 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Firma Motorradhaus Darkfighter.

Vermietung

Einwilligung Datenschutzerklärung *

9 + 6 =

Öffnungszeiten

Mo-Fr 09:30-12:00 Uhr & 13:00-18:00 Uhr

Sa: Geschlossen

Datenschutz
Motocenter Bautzen, Inhaber: Jörg Beyer (Firmensitz: Deutschland), verarbeitet zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in der Datenschutzerklärung.
Datenschutz
Motocenter Bautzen, Inhaber: Jörg Beyer (Firmensitz: Deutschland), verarbeitet zum Betrieb dieser Website personenbezogene Daten nur im technisch unbedingt notwendigen Umfang. Alle Details dazu in der Datenschutzerklärung.